Über die strukturellen Reformbestrebungen im Beschäftigungsbereich und bei der Arbeitslosenunterstützung ist noch wenig bekannt, mehr Deutlichkeit herrscht bei der Rentenreform: Ihr Beginn wird von 2019 auf 2016 vorgezogen.
Dann müssen Arbeitnehmer 40 Jahre vorweisen können, um mit 62 in die Frührente zu gehen, bei ausgehandelten Frührenten müssen sie 60 Jahre alt sein.
Handelt es sich um sogenannte "Unternehmen in Schwierigkeiten", wird der Eintritt in die Frühverrentung von 52 auf 55 angehoben.
Dienstleistungsschecks werden im kommenden Jahr nicht teurer, ab 2013 dann um einen Euro angehoben. Sie bleiben weiterhin von der Steuer absetzbar. Bei den Firmenwagen werden nur die großen Modelle stärker besteuert.
Die Lohnindexbindung bleibt bestehen. Für mehr Einnahmen sollen höhere Steuern auf Aktiengeschäfte und ein Solidaritätszuschlag für Großverdiener sorgen.
belga - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)