Dies ermöglicht den Anwaltsvereinigungen vorerst die Bereitstellung von Pflichtverteidigern rund um Uhr.
Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat jeder Beschuldigte, dem eine Inhaftierung droht, bei einem Verhör Anspruch auf einen Anwalt.
Das Parlament hatte im Sommer die Weichen für eine Anpassung der Gesetzgebung an das Urteil gestellt.
Die Anwälte betonten aber, dass sie ihren Widerstand gegen die bisherige Praxis nicht aufgeben, weil die Gesetzgebung nur teilweise dem Geist des EU-Urteils entspreche.
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