Der Vorschlag sieht vor, im Falle eines kollektiven Rücktritts des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums einen Nachfolger für das Amt des Bürgermeisters auszuwählen, der nicht auf der Liste kandidiert hat, die bei den Wahlen die meisten Stimmen gewonnen hat. Sollte sich nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Rücktritt kein Nachfolger gefunden haben, kann das wallonische Parlament Neuwahlen ausschreiben. Am 11. Juli stimmt das Plenum in Namür darüber ab.
Wallonisches Parlament berät über Situation in Charleroi
Nach stundenlangen Verhandlungen haben sich die PS und die CDH im wallonischen Parlament auf einen Vorschlag geeinigt, um das kommunale Wahlgesetz zu modifizieren, um eine Lösung für die Situation in Charleroi zu finden.