Anlass für das Urteil ist der Streit um die Rechtmäßigkeit eines Spielplatzes im westflämischen Lauwe. Dort hatten die örtlichen Behörden im vergangenen Jahr einen Kinderspielplatz nach Anwohner-Klagen wegen Lärmbelästigung schließen lassen. Durch den heutigen Richterspruch wird diese Entscheidung des Erstinstanzlichen Gerichtes aufgehoben. Zur Urteilsbegründung hieß es, spielende Kinder und das Recht auf friedliches Wohnen seien kein Gegensatz. Die Kläger und die Stadtverwaltung Menen müssen jetzt die Prozesskosten in Höhe von 5.000 Euro tragen.
Schließung von Kinderspielplatz in Flandern war nicht rechtens
Kinderspielplätze in Wohngebieten sind zulässig. Das hat der Appellhof Gent in einem Berufungsverfahren festgestellt.