Die Justiz hatte gestern entschieden, dass beide Zeitungen eine Erklärung der rechtsgerichteten Partei Vlaams Belang abdrucken müssen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 Euro. Drei andere Tageszeitungen müssen den Werbetext nicht veröffentlichen. Die Redaktionen von 'De Standaard', 'De Tijd' und 'Het Laatste Nieuws' hatten inhaltliche Bedenken gegen den Zeitungsbeitrag geltend gemacht. Diese Argumentation wurde vom Brüsseler Handelsgericht unterstützt. Die Verantwortlichen von 'Gazet van Antwerpen' und 'Metro' hatten lediglich erklärt, die Anfrage für die Anzeige sei zu spät bei der Geschäftsleitung eingegangen.
Zwei flämische Zeitungen müssen Vlaams-Belang-Werbung veröffentlichen
Die Tageszeitung 'Gazet van Antwerpen' und das Werbeblatt 'Metro' haben eine Stellungnahme zu ihrer Verurteilung durch das Brüsseler Handelsgericht abgelehnt.