Menschen aus EU-Staaten, die nach Belgien fliehen, erhalten in den ersten drei Monaten keine Unterstützung durch das ÖSHZ mehr. Das hat die Kammer beschlossen, um den Zustrom von Roma nach Belgien einzudämmen.
Asylbewerber haben künftig nur noch bei ihrer ersten Asylanfrage Anrecht auf eine Unterkunft. Selbst wenn bei einem zweiten Antrag Asyl gewährt wird, will der Staat keine Unterkunft mehr bereitstellen.
Wer ausgewiesen wird, hat künftig 30 Tage Zeit, das Land zu verlassen. Bisher wurden fünf Tage gewährt, das stellte sich aber als zu kurz heraus. Vor allem in Gent hatten in den letzten Monaten auffällig viele Roma Asyl beantragt.
Außerdem fordert die Kammer, die Befugnisse Asyl und Migration nur noch bei einem Minister unterzubringen. Momentan sind zwei Staatssekretäre dafür verantwortlich.
vrt/okr/km - Bild: vrt