Die Eigentümerverbände im Land haben bereits Kritik geäußert. Eine der wichtigsten Veränderungen bei der Anpassung der Gesetzgebung liegt im Bereich der Mietgarantie. Anstelle der 3 Monatsmieten die bislang praktisch als Sicherheit für den Eigentümer oder Vermieter hinterlegt werden mussten, brauchen Mieter jetzt nur noch eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten einzuzahlen. Wer nicht in der Lage ist, diesen Betrag in voller Höhe beim Abschluss des Mietverhältnisses aufzubringen, der kann diese Garantiesumme ab jetzt auch in Raten zahlen. Dann allerdings können Vermieter auch weiterhin einen Betrag in Höhe von 3 Monatsmieten verlangen. Auch neu ist, dass Mietverträge nur noch schriftlich abgeschlossen werden können. Beim Aushang eines Mietangebotes an der betroffenen Immobilie müssen Vermieter ab sofort überdies den verlangten Mietpreis, mögliche Nebenkosten und eine deutliche Beschreibung der Wohnung vermerken. Eigentümer, die dieser Regelung zuwider handeln riskieren ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Die Neuregelungen im Mietrecht betreffen derweil nur Mietverhältnisse, die ab jetzt abgeschlossen werden. Bestehende Mietverträge sind nicht betroffen.
Neues belgisches Mietrecht ab sofort in Kraft
Ab sofort gilt in Belgien eine novellierte Version des Mietrechts. Vorrangiges Ziel bei der Neufassung ist ein besserer Mieterschutz.