Der Brüsseler Kassationshof hob heute das Urteil des Lütticher Schwurgerichts auf und verfügte die Neuaufnahme des Prozesses vor dem Schwurgericht Namur.
Der Kassationshof bestätigte einen Beschluss des Europäischen Menschengerichtshofs vom vergangenen Dezember.
Die Straßburger Richter hatten festgestellt, dass die Urteilsbegründung der Lütticher Justiz im Fall Taxquet unzureichend war. Der Kläger habe über nicht genügend Informationen verfügt, um seine Verurteilung nachvollziehen zu können.
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