Gestern wurde die Sitzung mehrmals verschoben. Die Direktion machte dabei Sicherheitsbedenken geltend.
Aufgeschoben kann aber nicht aufgehoben sein: Es gibt nämlich das so genannte "Renault-Gesetz", das als Reaktion auf die Schließung von Renault-Vilvoorde beschlossen wurde.
Dieses Gesetz regelt das Prozedere, wenn ein Betrieb Massenentlassungen plant. Erste Auflage: Man muss das Personal angemessen über die Pläne informieren.
Die Gewerkschaften haben ihrerseits damit begonnen, ihre Mitglieder über das weitere Vorgehen zu informieren. Unter anderem müsse man dem Personal klarmachen, dass Streiks zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv wären, da Arbeitsniederlegungen ernste Folgen für die Gehälter hätten, hieß es.
Derweil wird über eine mögliche Übernahme der Lütticher Industrie-Anlagen durch den Staat nachgedacht - Föderalstaat oder Wallonische Region. Prinzipiell wäre das denkbar, sagte der amtierende Finanzminister Reynders, die Wallonische Region müsse allerdings zunächst ein entsprechendes Konzept vorlegen.
vrt/est - Bild: Michel Krakowski (epa)