Ausserdem müssen nicht mehr alle Fahrzeuge alle 2 Jahre vom Technischen Überwachungsdienst überprüft werden.
Autos, die weniger als 6 Jahre alt sind, und weniger als 100.000 Kilometer absolviert haben, werden von der TÜV-Kontrolle befreit.
Neuerungen für Autofahrer
Heute treten zwei neue Vorschriften für Autofahrer in Kraft. Ab sofort darf nach dem 30. April kein Fahrzeug mehr mit Winterreifen ausgerüstet sein.