Richter werden in der Regel mit 67 in den Ruhestand verabschiedet. Die meisten gehen aber bereits zwischen 60 und 63 in Pension.
Mit den zusätzlichen Richtern soll der Generationenwechsel besser vorbereitet und der Rückstand im Justizwesen aufgearbeitet werden.
De Clerck trifft dazu nach eigenen Angaben bereits seit einiger Zeit Vorbereitungen für eine Gesetzesänderung.
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