Verklagt worden war der Bischof, von einem Arzt, der angab, für den Bischof ein Gutachten über die Zukunft der Christlichen Universität in der Kirche des frankophonen Belgiens erstellt zu haben, ohne dafür bezahlt worden zu sein. Vor Gericht argumentierte der Bischof, er habe dem Kläger zugesichert, der Erste zu sein, der zahle, um andere Mäzene oder Sponsoren zu ermutigen, das Gleiche zu tun, um so 100.000 Euro für das Projekt zusammenzubekommen.
Der Bischof konnte sich mit dieser Argumentation vor der Zivilkammer nicht durchsetzen, sie verurteilte ihn zur Zahlung von 121.868 Euro zuzüglich der Verzugszinsen.
Bischof von Namur, Léonard, zur Zahlung von Strafe verurteilt
Laut Gerichtsbeschluss ist der Bischof von Namur, André-Mutien Léonard, zur Zahlung von knapp 122.000 Euro verurteilt worden.