Die europäische Direktive muss die "großen Unterschiede zwischen den Gesetzen und den Vorgehensweisen der Mitgliedsstaaten" angehen und eine "menschenwürdige Rückführung" garantieren.
Bis zum 24. Dezember 2010 hätten Belgien und die sieben anderen Staaten ihre jeweilige Gesetzgebung anpassen müssen. Doch haben sie es bis heute nicht gemacht.
Nach dem Verweis der Kommission bleibt Belgien jetzt noch zwei Monate Zeit die nötigen Änderungen vorzunehmen. Anderenfalls könnte die EU-Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und mit Belgien könnten finanzielle Sanktionen drohen.
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