Im vergangenen Mai hatte das Gericht dem Antrag von Martin auf vorzeitige Haftentlassung stattgegeben. Dennoch kam sie nicht auf freien Fuß.
Das Kloster in Frankreich, in dem sie leben sollte, zog das Angebot auf Druck der Öffentlichkeit zurück. Ein fester Wohnsitz ist eine der Auflagen, die das Gericht macht.
Michelle Martin hat die Hälfte ihrer 30-jährigen Haftstrafe verbüßt.
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