Zuvor hatten das Strafgericht von Brügge und der Appellationshof von Gent die 7 Mitlgieder der Organisation aufgrund des nicht unumstrittenen belgischen Anti-Terror-Gesetzes verurteilt.
Der Kassationshof stellte einen Anschein von Befangenheit in der Person des Brügger Richters fest. Dieser Anschein genügt als Kassationsgrund.
In Abwesenheit verurteilt worden war auch die Aktivisten Ferhiye Erdal, die sich der Beobachtung durch die Staatssicherheit entzogen hatte, was zur so genannten 'Affäre Erdal' geführt hatte.
Frau Erdal könnte, sich rechtlich gesehen, wieder frei bewegen, ebenso wie dies die 6 anderen Verurteilten können, deren Freilassung der Kassationshof anordnete: die Kassation betraf alle Verfahrensaspekte, und somit auch die Inhaftierung der Verurteilten.
Prozess gegen mutmaßliche kurdische Terrorhelfer muss neu verhandelt werden
Der Kassationshof hat heute die bisherigen Verfahren gegen Mitglieder der kurdischen Untergrundorganisation DHKP-C für null und nichtig erklärt und die Strafsache zwecks Neuverhandlung an den Appellationshof von Antwerpen verwiesen.