Das Lütticher Strafgericht kam damit der Forderung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Anwälte nach. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, man könne keinem der Beschuldigten ein konkretes Fehlverhalten nachweisen. Der Junge war Anfang des Jahres 2002 in dem Schwimmbad ertrunken, nachdem sich sein Arm in einer Filteranlage verfangen hatte.
Urteil im Verfahren um tragischen Tod eines Jungen in einem Lütticher Schwimmbad gefallen
Im Verfahren um den tragischen Tod eines Jungen in einem Lütticher Schwimmbad ist heute das Urteil gefallen. Alle neun Angeklagten wurden freigesprochen.