Der entflohene Häftling, der zuvor bereits einmal in Frankreich bei der Nachstellung einer Straftat geflohen war, sei als gefährlich bekannt gewesen. Er hätte keinen normalen Hofgang haben dürfen.
Auch die amtierende Justizministerin, Laurette Onkelinx, bedauerte dies. Sie merkte allerdings an, dass der Direktion rechtlich kein Vorwurf zu machen sei, da der Mann noch in Untersuchungshaft war; in solchen Fällen sind generell keine verschärften Maßnahmen vorgesehen.Frau Onkelinx erklärte auch, dass sich in den letzten 10 Jahren die Zahl der Ausbrüche von 200 auf 100 halbiert habe.
Zwei Männer hatten in Sint-Truiden einen Flug bestellt, getarnt als Lufttaufe. Sie zwangen den Piloten in einem der Höfe des Gefängnisses zu landen. Kurz vor der Landung warfen sie eine Rauchbombe. Der Pilot erklärte später, dadurch habe sich die Landung als extrem gefährlich erwiesen.
Der Direktor der Haftanstalt schlug inzwischen vor, ähnlich wie in Frankreich Netze oder Kordeln zu spannen, um Hubschraubern die Landung unmöglich zu machen. Dies um so mehr, da nach diesem erfolgreichen Ausbruch mit weiteren Ausbruchversuchen mit Hubschrauber zu rechnen sei.