Richard Fournaux ist unter anderem wegen Urkundenfälschung und passiver Korruption im Zusammenhang der Zuerkennung einer neuen Lizenz für das Kasino von Dinant im Jahre 1999 an die Gruppe Arcor angeklagt.
Fournaux hatte der Richterin Christine Julien mittels seiner Anwälte mehrmals Befangenheit vorgeworfen.
In seinem Beschluss entschied der Appellationshof, dass die in einem anonymen Zeugenbrief an Richard Fournaux enthaltenen Elemente und die Aussagen eines anderen, unter Eid stehenden Zeugen vom vergangenen Mittwoch eine Reihe von schweren, genauen und übereinstimmenden Vermutungen bildeten und dass diese bei dem Angeklagten berechtigte Zweifel gegenüber der Eignung der Richterin, ein unparteiisches Urteil über ihn zu fällen, hervorgerufen hätten.
Die von Richard Fournaux eingereichten Anträge sind somit als berechtigt erklärt worden. Das bedeutet, dass die Richterin abgelehnt worden ist und sie nicht über den Angeklagten urteilen darf.
belga/est - Bild: Michel Krakowski (belga)