Wie die Zeitung "De Morgen" meldet, könnten sich die Luftstreitkräfte deshalb auch im Ernstfall nicht an einer Evakuierungsaktion belgischer Staatsbürger aus dem Ausland oder an Auslands-Einsätzen der Europäischen Union oder der NATO beteiligen. Einem Piloten, der die Armee kürzlich verlassen wollte, um einen Job bei einer zivilen Fluggesellschaft anzunehmen, sei die Kündigung verweigert worden, meldet das Blatt weiter.
Nicht ausreichend Piloten für C 130-Maschinen der Luftwaffe
Die belgische Armee hat einen offensichtlichen Mangel an Piloten für seine C 130-Flugmaschinen.