Das Unfallopfer hatte sich bei einer Wanderung einen Knochenbruch zugezogen und über die 100-Zentrale von Hasselt einen Krankenwagen angefordert. Die französischsprachigen Ambulanzfahrer ließen die Frau an der Unfallstelle zurück, weil diese nicht in ein frankophones Krankenhaus gebracht werden wollte. Laut Gesetz müssen Patienten in Notfällen in die nächstliegende Klinik gebracht werden. Dies wäre im vorliegenden Fall ein französischsprachiges Krankenhaus gewesen.
Sprachenpolitischer Vorfall in der Gemeinde Voeren
In der Gemeinde Voeren haben sich frankophone Ambulanzfahrer geweigert, eine Frau in eine flämischsprachige Klinik zu fahren.