Die Gesetzesvorlage muss deshalb vor der endgültigen Annahme noch einmal in die Kammer. Dies soll vor Ende der Legislaturperiode geschehen. Der Text sieht unter anderem eine Trennungszeit von einem Jahr vor, wenn einer der Partner die Scheidung verlangt.
Senat verabschiedet Gesetzesvorlage zu neuem Scheidungsrecht
Der Senat hat sich gestern für eine Abänderung des Scheidungsrechtes ausgesprochen. Der Text wurde allerdings leicht abgeändert.