Dieser Schadensersatz könnte in der Summe in die Millionen gehen. Wer beim Pukkelpop-Festival einen Schaden erlitten hat, soll diesen bei der eigenen Versicherung melden. Das erklärte die Vereinigung der Versicherer Assuralia. Auf diesem Weg könnten Schadensersatzansprüche am einfachsten geltend gemacht werden.
Unklar ist noch, ob die Besucher ihr Eintrittsgeld zurückerstattet bekommen. Dies hängt davon ab, wie die Absage begründet wird. Beruft sich der Veranstalter auf höhere Gewalt, erfolgt keine Rückzahlung.
Nur im Falle einer freiwilligen Absage durch den Veranstalter können Festival-Gänger das Eintrittsgeld zurück verlangen. Experten gehen davon aus, dass diese Frage gerichtlich geklärt werden muss.
belga/vrt/okr - Archivbild: Pino Misuraca (belga)