Seit dem 15. Juli werden nur noch wichtige Autobahnkreuze und Abfahrten in Ausnahmefällen beleuchtet, etwa nach Unfällen oder bei Regen. Nach Überzeugung der VAB ist dies für die Sicherheit nicht ausreichend.
Die flämische Verkehrsministerin Crevits schließt eine flächendeckende Beleuchtung bei Regen kategorisch aus. Die Polizei erhalte aber die Befugnis, bei schlechten Witterungsbedingungen über ein Einschalten der Beleuchtung zu entscheiden.
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