Die Behörden sehen sich zu dem Schritt gezwungen, wenn Menschen unter ihrer Meldeadresse nicht mehr anzutreffen sind und Nachforschungen im Familien- und Bekanntenkreis zu keinem Ergebnis führen.
Dabei bleibt es unklar, ob die betreffende Person noch am Leben ist oder wo sie sich zur Zeit aufhält.
Mit der Streichung aus dem Bevölkerungsregister wird der ausgestellte Personalausweis ungültig und es erlischt das Anrecht auf staatliche Zuwendung.
belga/okr - Archivbild: Dirk Waem (belga)