Er hatte angegeben, in seinem Heimatland nicht sicher vor Folter zu sein.
Die Asylbehörde hatte ihm den Schutz verwehrt unter Hinweis auf ein Urteil aus dem Jahre 2006 wegen terroristischer Umtriebe. Er war für schuldig befunden worden, sogenannte Gotteskrieger in den Irak zu schleusen. Er soll auch in das Attentat von Madrid verwickelt sein, meldet die RTBF.
Die Schiedskammer befand, die Verurteilung sei kein Grund, das Asyl zu verweigern. Auch hätte sie sich nähere Angaben zu dem Vergehen gewünscht.
Die Asylbehörde kündigte eine Eingabe vor dem Staatsrat an.
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