Dadurch wird es möglich in die belgische Verfassung ein neues Kapitel aufzunehmen in dem festgeschrieben wird, dass im föderalen Belgien, Föderalstaat und Gliedstaaten bei der Ausübung und Umsetzung ihrer Kompetenzen und Befugnissen der Nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen müssen. Dies gilt in den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Umwelt.
Nachhaltige Entwicklung wird künftig im belgischen Grundgesetz verankert sein
Die Nachhaltige Entwicklung wird künftig im belgischen Grundgesetz verankert sein. Der für Verfassungsänderungen zuständige Kammerausschuss hat heue einen entsprechenden Gesetzesentwurf gutgeheißen.