2004 waren sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen, bei dem ihr Baby starb. Im Anschluss daran hatte die Staatsanwaltschaft die Eltern angeklagt, weil der Kindersitz vom Typ "Maxi Cosi" in der falschen Richtung festgezurrt war.
Der Polizeirichter befand, die Eltern hätten genug Leid. Auch hätten sie sich redlich bemüht, den Sitz festzuzurren. Die Eltern hatten angegeben, der Gurt auf dem Rücksitz sei zu kurz gewesen, um den Sitz entgegen der Fahrtrichtung zu montieren. Ihr Rechtsbeistand hatte hinzugefügt, diese Richtung sei zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben gewesen. Nach dem Urteil wehrte sich die Staatsanwaltschaft gegen Vorwürfe übertriebener Härte: Ihr Vertreter habe aufgrund eines ersten Sachverständigenberichtes Anklage erhoben, der sich alsdann als zweifelhaft erwiesen habe: Der Sachverständige hatte zunächst erklärt, der Sitz sei gar nicht gesichert gewesen.
Eltern im Maxi Cosi-Prozess freigesprochen
Im so genannten Maxi Cosi-Prozess hat der Polizeirichter im flämischen Audenaerde die Eltern freigesprochen.