Dies hat der Rechungshof für den Untersuchungszeitraum von 2001 bis 2003 festgestellt. Der Rechnungshof hat in einem Bericht an das Parlament vorgeschlagen, die Ausführungsprozeduren zu verbessern. Als eines der größten Probleme bei der Eintreibung der Geldbußen wurde Kompetenzgerangel zwischen verschiedenen Instanzen genannt.
Jeder zweite verurteilte Straftäter bezahlt Geldbuße nicht
Jeder zweite verurteilte Straftäter bezahlt die vom Gericht auferlegte Geldbuße nicht. Die ersatzweise mögliche Haftstrafe bei Nichtbezahlung wird überhaupt nicht ausgeführt.