Laut Urteil des BIPT diskriminiert die Belgische Post, kurz Bpost genannt, Geschäftskunden und Postverarbeitungsbetriebe, die Poststücke bei Unternehmen abholen und verarbeiten, bevor diese durch Bpost verteilt werden.
Die Postverarbeitungsbetriebe, die nicht selten große Mengen Post bei Unternehmen abholen, erhalten von Bpost im Gegensatz zu anderen Großkunden keine Ermäßigung, weil die Poststücke von verschiedenen Absendern stammen.
Ein zweiter Grund für die 2,3 Millionen Euro-Strafe zu Lasten von Bpost ist die mangelhafte Transparenz in ihren Tarifen. So werden zum Beispiel die den Geschäftskunden zustehenden Rabatte nirgendwo deutlich mitgeteilt, auch nicht auf der Webseite von Bpost.
Die Direktion der Post reagierte mit Unverständnis auf die hohe Strafgebühr und kündigte Berufung an. Ihrer Ansicht nach ist das Tarifmodell der Post sowohl juristisch als auch wirtschaftlich gerechtfertigt.
rk / rkr - Bild: belga