Von dem Verbot betroffen sind insbesondere die so genannte Burka, also der Ganzkörperschleier, aber auch der islamische Niqab, also der Gesichtsschleier. Beide Verschleierungen bedecken ganz, bzw. größtenteils das Gesicht.
Das Verbot, diese Kleidungsstücke in der Öffentlichkeit zu tragen, wurde vor allem mit der Wahrung der Öffentlichen Sicherheit begründet. Wer dagegen verstößt, dem drohen eine Geldbuße von knapp 140 Euro oder gegebenenfalls eine Haftstrafe von bis zu sieben Tagen.
Ausnahmen gelten unter anderem für Motoradhelme und Schweißermasken. Auch Karnevalsverkleidungen oder Nikolausbärte sind von dem Verbot ausgenommen.
Zwei Frauen haben inzwischen vor dem Verfassungsgerichtshof Klage gegen das Gesetz eingereicht. Eine der beiden hatte schon in einer vergleichbaren Prozedur gegen die Brüsseler Gemeinde Etterbeek vor dem Brüsseler Polizeigericht Recht bekommen. Die Klägerin hatte dabei die Religionsfreiheit geltend gemacht. Das Gericht befand, dass sich das von der Gemeinde verhängte Burkaverbot nicht mit der Wahrung der Öffentlichen Sicherheit rechtfertigen lasse.
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