Eine der beiden Klagenden hat bereits ein Verfahren vor dem Brüsseler Polizeigericht gewonnen. Sie hatte eine Geldbuße angefochten.
In ihrer Heimatgemeinde Etterbeek ist das Tragen von gesichtsbedeckender Bekleidung per Polizeiverordnung bereits verboten. Die Frau berief sich auf die Religionsfreiheit. Der Richter folgte ihrer Argumentation.
Das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit wird ab Samstag mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Tagen und einer Geldbuße geahndet.
belga/sh - Archivbild: Julien Warnand (belga)