Ein entsprechender Königlicher Erlass von Innenminister Dewael wird nächste Woche im Staatsblatt veröffentlicht, wie die flämische Presse heute meldet. Bislang ist die Mindestdauer des Verbleibs eines Polizisten in derselben Gemeinde auf drei Jahre begrenzt.
Polizisten sollen künftig mindestens 5 Jahre in derselben Gemeinde arbeiten
Polizeibeamte sollen künftig mindestens 5 Jahre in derselben Gemeinde beschäftigt sein, um die örtlichen Gegebenheiten und die Bewohner besser zu kennen.