Nach der neuen Regelung können ab dem 1. April auch an Mesotelioma, einem typischem Asbest-Krebs, erkrankte Personen eine monatliche Stützrente in Höhe von 1.500 EURO erhalten. Auf Entschädigungen können auch die Hinterbliebenen rechnen.
Grünes Licht für die Schaffung des so genannten Asbestfonds
Die Regierung hat heute grünes Licht für die Schaffung des so genannten Asbestfonds gegeben. Bislang waren nur die Opfer einer bewiesenen Berufskrankheit entschädigt worden.