Bislang können Sozialarbeiter nur dann die Polizei verständigen, wenn sie vom Opfer persönlich über den Missbrauch in Kenntnis gesetzt wurden. In Zukunft wird es unwichtig sein, woher der Sozialarbeiter seine Informationen hat.
Der Kammerausschuss hat ebenfalls entschieden, die Verjährungsfrist bei Missbrauch von Minderjährigen auf 15 Jahre nach der Volljährigkeit anzuheben. Bislang sind es zehn Jahre.
vrt/belga/jp - Bild: vrt