Die Männer waren bereits vor 5 Jahren vom Strafgericht freigesprochen worden, weil es heimliche Videoaufnahmen der Tierschutz-Vereinigung GAIA am Viehmarkt in Anderlecht nicht als Beweismaterial akzeptieren wollte. Auf den Bildern war zu sehen, wie die Viehhändler Tiere mit Stöcken schlugen. Die Richter im Berufungsprozess urteilten jetzt unter Berücksichtigung der Videoaufnahmen, dass die Händler die Tiere lediglich vorwärtstreiben wollten, diese aber nicht misshandelt hätten.
Brüsseler Berufungsgericht spricht Viehhändler vom Vorwurf der Tiermisshandlung frei
Ein Brüsseler Berufungsgericht hat 7 Viehhändler vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen.