Für diese Fälle soll jetzt ein Hausarrest mit Telefonüberwachung eingeführt werden. Der Verurteilte darf seine Wohnung nur verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Die Anwesenheit wird mit Hilfe von Anrufen überprüft.
Grundsätzlich wird der Hausarrest nicht begleitet. Stefaan De Clerck will jedoch in bestimmten Fällen Polizeistreifen zur Überwachung einsetzen. Eine Arbeitsgruppe soll die genauen Modalitäten noch ausarbeiten.
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