Durch das Urteil sollten sie das Kind den leiblichen Eltern zurückgeben. Die Großeltern hinterließen einen Brief, in dem sie ihren Wunsch erklärten, weiterhin zu Dritt zusammenleben zu wollen.
Der Polizei gelang es am Dienstag, die drei aufzuspüren. Die Großeltern wurden von der Polizei verhört. Das Kind wurde seinen Eltern übergeben.
rtbf/sh