Ein neues Gesetz sieht vor, dass Verdächtige bereits ab dem ersten Verhör durch die Polizei Anrecht auf den Beistand eines Rechtsanwaltes haben. Bisher war das erst ab dem ersten Erscheinen vor dem Untersuchungsrichter üblich.
Das Gesetz tritt zwar erst am 1. Oktober in Kraft, wird aber bereits jetzt angewandt, um möglichen Klagen zuvorzukommen. Die Gesetzesänderung war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte notwendig geworden.
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