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Berufungsprozess Ghislenghien: Fluxys schuldig gesprochen

29.06.201106:15
Gasexplosion in Ghislenghien am 30.07.2004
Gasexplosion in Ghislenghien am 30.07.2004

Laut einem Urteil des Appellationshofes von Mons trägt unter anderem auch der Gasverteiler "Fluxys" eine Mitschuld an der Katastrophe von Ghislenghien. Am 30. Juli 2004 waren bei der Explosion einer Gaspipeline in dem Industriegebiet bei Ath 24 Menschen getötet und über 130 weitere schwer verletzt worden. In Erster Instanz waren dafür lediglich die ausführenden Personen verantwortlich gemacht worden, nicht die Unternehmen selbst.

"Für die Opfer hat es sich gelohnt, in Berufung zu gehen", so fasst es am Mittwoch die Zeitung "La Libre Belgique" zusammen. Fast genau sieben Jahre nach der Katastrophe von Ghislenghien hat nun also der Appellationshof von Mons die Verantwortlichen benannt.

In Erster Instanz waren lediglich ausführende Personen der Nachlässigkeit für schuldig befunden worden, etwa der Architekt oder der Fahrer einer Planierraupe, die die Pipeline beschädigt hatte.

Das Berufungsgericht hat nun also das Urteil deutlich verschärft. Verantwortlich sind demnach auch die Firma Husqvarna, das Nachfolgeunternehmen von "Diamant-Boart", das seinerzeit die Arbeiten in Auftrag gegeben hatte. Das Unternehmen habe Druck ausgeübt, damit die Arbeiten fristgerecht fertiggestellt werden konnten, urteilte jetzt das Gericht. Und auch Fluxys, der Betreiber der Unglückspipeline, trägt demnach eine Mitschuld: Das Unternehmen sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Durch das Urteil steige jetzt für die Opfer die Aussicht auf Schadensersatz, sagen Fachleute, da die beiden Unternehmen ja über deutlich größere Finanzmittel verfügen, als die bisher von der Justiz benannten Verantwortlichen.

Archivbild: belga

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