Der Beschluss bezieht sich allerdings auf kleinere Geldbeträge von Privatpersonen, die beispielsweise keine Erbschaftssteuern bezahlen. Beim Verdacht auf Steuerhinterziehung im großen Stil müssen die Geldinstitute weiterhin umgehend die Finanzbehörden informieren, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Banken können nicht mehr wegen Schwarzgeld-Annahme gerichtlich verfolgt werden
Banken und Bankangestellte sollen in Zukunft nicht mehr gerichtlich verfolgt werden, wenn sie Schwarzgeld von Kunden annehmen. Darauf hat sich die Regierung Verhofstadt geeinigt.