Das ist neben der Höhe der Strafe auch deshalb außergewöhnlich, weil der Richter die verschiedenen Straftaten nicht bündelte, sondern sozusagen addierte.
Der 26-Jährige hatte unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen den Unfall verursacht, bei dem seine Freundin ums Leben kam. Er ließ diese schwer verletzt zurück und verübte Fahrerflucht. Später erklärte er, seine Freundin habe hinter dem Steuer gesessen.
Der Richter nannte ihn asozial, unverbesserlich und kriminell. In den vorausgegangenen acht Jahren war er bereits zehnmal wegen Verkehrsdelikten verurteilt worden. Sein Rechtsbeistand kündigte Berufung an.
b fs