Die alleinige Befugnis, Freigang zu gewähren oder abzulehnen, obliege dem Justizminister Stefaan De Clerck. Dieser brauche seine Entscheidung auch nicht zu begründen.
Michelle Martin verbüßt eine dreißigjährige Haftstrafe als Mittäterin der Sexualverbrechen ihres damaligen Ehemanns Marc Dutroux.
Seit 2010 reicht sie alle drei Monate einen Antrag auf zwölf- beziehungsweise 36-stündigen Freigang ein.
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