Sie fordern eine angemessene Gebührenordnung für die kostenlose staatliche Beratungshilfe, im Fachjargon "Pro Deo".
Das Problem stellt sich in ihren Augen um so dringender, weil Verdächtige das Recht auf anwaltschaftliche Beratung bereits ab dem ersten Verhör erhalten, und nicht, wie zuvor, erst ab dem Erscheinen vor dem Untersuchungsrichter.
Damit zieht Belgien die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das Gesetz tritt zwar erst im Oktober in Kraft, wird aber bereits jetzt angewendet, um möglichen Klagen in der Zwischenzeit zuvorzukommen.
b fs - Bild: Julien Warnand (belga)