Ein entsprechender Dekretvorschlag wurde heute von der flämischen Regierung verabschiedet. Die künftige Regelung betrifft nicht nur Ehepaare, sondern auch Personen, die seit mindestens drei Jahren unverheiratet zusammenleben. Der Wegfall der Erbschaftssteuer auf Privatwohnungen schlägt für die öffentliche Hand mit rund 45 Millionen Euro jährlich zu Buche.
Ab 2007: keine Erbschaftssteuer mehr auf Privatwohnungen für Längstlebenden in Flandern
In Flandern braucht der längst lebende Partner ab dem kommenden Jahr keine Erbschaftssteuer mehr auf eine Privatwohnung zu zahlen.