Verhaftete Bürger dürfen sofort einen Anwalt hinzuziehen, dazu sind diese Gespräche vertraulich. Bislang wurde das Recht auf juristischen Beistand nur gewährt, wenn die Festnahme auf Veranlassung eines Untersuchungsrichter erfolgte.
Auch sollen Verdächtige künftig Familienangehörige oder den Arbeitgeber informieren dürfen.
Mit dem neuen Gesetz setzt Belgien ein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention um.
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, kann auf einen pro deo-Anwalt zurückgreifen, den der Staat zur Verfügung stellt. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten für die Behörden werden auf 30 Millionen Euro geschätzt.
vrt/jp - Archivbild: belga