Das Erstinstanzliche Gericht in Brüssel urteilte unlängst, dass auch die Anrainer des Flughafens Zwangsgelder einklagen können, wenn die Normen für Geräusch-Emissionen, die von der Region Brüssel Hauptstadt festgelegt wurden, überschritten werden. Eine Bürgerinitiative mit dem Namen Bruxelles-Air-Libre hatte das Verfahren angestrengt und den Prozess in Erster Instanz gewonnen. Hintergrund dieses Verfahrens war die Feststellung, dass die Region Brüssel Hauptstadt, die ihr zustehenden Zwangsgelder, nicht einfordert. Die Bürgerinitiative Bruxelles-Air-Libre kann nun ihrerseits, so urteilten die Richter, ab Mai 5000 Euro für jede Überschreitung der Geräusch-Emissions-Normen vom belgischen Staat verlangen. Hiergegen wird Verkehrsminister Renaat Landuyt in Berufung gehen.
Geräusch-Emissions-Normen Brussels-Airport: Verkehrsminister Landuyt geht in Berufung
Belgiens Verkehrsminister Renaat Landuyt geht gegen einen Richterspruch zu Lärmbelästigungen am Brussels-Airport in Zaventem in Berufung.