Laut diesem Gesetz dürfen Kinder ihre Meinung bei einer Scheidung mitteilen, egal wie alt sie sind. Die Kinder dürfen von einen Jugendanwalt unterstützt werden.
Kinder über zwölf Jahre sollen bei einem Scheidungsprozess in jedem Fall von einem Richter angehört werden. Bei ihm können sie äußern, bei welchem Elternteil sie künftig leben wollen. Bei Kindern unter zwölf soll dies auf eigene Anfrage oder auf Wunsch des Gerichts geschehen.
Der Gesetzesvorschlag muss nun noch von der Kammer verabschiedet werden.
vrt/okr - Bild: Filip Claus (belga)