Diese Paare dürfen jetzt Anträge einreichen, sich den Kinderwunsch über eine Leihmutter zu erfüllen.
Solche Anträge würden dann einzeln geprüft. Selbstverständlich müsse es sich um nichtkommerzielle Leihmutterschaft handeln.
Weiter sagte die Sprecherin des Krankenhauses, das Ethikkomitee habe sich dieser Frage angenommen, weil das Krankenhaus regelmäßig mit solchen Anfragen konfrontiert wurde.
Sie erinnerte auch daran, dass lesbische Paare das Problem über künstliche Befruchtung lösen können. Eine Möglichkeit, die sich den Homopaaren nicht biete.
Vor einigen Monaten hatte eine VRT-Reportage über zwei belgische Männer und eine Leihmutter aus der Ukraine auch deshalb für Schlagzeilen gesorgt, weil der kleine Junge mit Namen Samuel von den ukrainischen Behörden in ein Waisenhaus eingewiesen worden war und nicht nach Belgien kommen konnte. Nach einer Initiative des Außenministeriums konnte er dann doch zu seiner belgischen Familie.
vrt/fs - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)