Das hat der zuständige Jugendrichter im Fall des minderjährigen Polen entschieden, indem er sich für nicht zuständig erklärte. Nach Ansicht des Richters lässt die kriminelle Vergangenheit des jungen Polen nicht darauf hoffen, dass erzieherische Maßnahmen eine positive Wirkung auf den Mann haben werden. Außerdem versuche er noch immer, seine Verantwortung auf seinen Komplizen abzuschieben. Die Verteidigung will nach eigenen Angaben die Entscheidung des Richters akzeptieren.
Die Verteidigerin des jungen Mannes, der bisher als Adam G. bekannt ist sagte, nun komme es darauf an, zu beweisen, dass Adam G. nicht habe töten wollen.
Von der Tötungsabsicht hänge ab, ob sich Adam G. vor einem Straf- oder einem Geschworenengericht verantworten muss. Mit dieser Einschätzung wird sich jetzt ein Untersuchungsrichter befassen.
Komplize im Mordfall Joe van Holsbeeck muss sich vor Erwachsenengericht verantworten
Der mutmaßliche Mörder von Joe van Holsbeeck wird vor Gericht als Erwachsener behandelt.