Das hat der zuständige Jugendrichter im Fall des minderjährigen Polen entschieden, indem er sich in der Mordsache für nicht zuständig erklärte. Nach Ansicht des Richters lässt die kriminelle Vergangenheit des jungen Polen nicht darauf hoffen, dass erzieherische Maßnahmen eine positive Wirkung auf den Mann haben werden. Außerdem versuche er noch immer, seine Verantwortung in dem Mordfall auf seinen Komplizen abzuschieben. Die Verteidigung will nach eigenen Angaben die Entscheidung des Richters akzeptieren. Der 17-jährige Adam G. muss jetzt in den nächsten 24 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden. Im März muss ein anderer Jugendrichter über den ebenfalls minderjährigen Mittäter in dem Fall befinden.
Mordfall Joe van Holsbeek: mutmaßlicher Mörder muss sich vor dem Erwachsenengericht verantworten
Der mutmaßliche Mörder von Joe van Holsbeeck wird vor Gericht als Erwachsener behandelt.